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Betreuter Fahrdienst

Was ist betreuter Fahrdienst?

Wer zur Dialyse, zur Bestrahlung oder in die Praxis muss und selbst nicht mehr fahren kann, darf auf den betreuten Fahrdienst zurückgreifen. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderung oder bei der Verlegung zwischen Heim und Klinik. Die Patienten benötigen während des Transportes weder eine medizinische Betreuung noch die medizinische Ausstattung eines Krankenwagens. Äußerlich unterscheiden sich die eingesetzten Fahrzeuge vor allem dadurch, dass sie kein Blaulicht besitzen. Die restliche Ausstattung ist identisch.

Wer entscheidet, womit transportiert werden soll?

Grundsätzlich entscheidet der Arzt, der die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt, welches Fahrzeug für den Transport geeignet ist. Ist der Patient hingegen nicht gehfähig, so muss der Transport sitzend in einem Tragestuhl / Rollstuhl oder liegend auf einer Trage durchgeführt werden. Hierfür ist der „Betreute Fahrdienst“ das Transportmittel der Wahl, wenn der Patient ansonsten keine medizinische Betreuung benötigt. Klassische Beispiele sind:
• Untersuchungsfahrten zum Arzt / Krankenhaus von Pflegepatienten
• Fahrten zur Dialyse / Bestrahlung
• Verlegungsfahrten / Einweisungen in stationäre Pflegeeinrichtungen
• Entlassungsfahrten aus Krankenhäusern
• Stationäre Einweisungen von nicht betreuungspflichtigen Patienten
• Fahrten zur Kur, Erholungs- und Rehaeinrichtungen

Wer bezahlt den Transport?

Ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Fahrten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Bei ambulanten Behandlungen, das heißt Fahrten, die nicht in einem Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation gehören, muss vor Fahrtantritt eine Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen, damit diese die Fahrtkosten übernimmt. Liegt keine genehmigte, ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung vor oder Sie sind Selbstzahler (Privatpatient), so ist derjenige, in dessen Auftrag oder Interesse der Transport durchgeführt wurde, zur Zahlung verpflichtet.

Was unseren betreuten Fahrdienst ausmacht

Unser Fahrpersonal ist vor allem im Umgang mit alten, kranken und hilfsbedürftigen Fahrgästen vertraut, die Unterstützung benötigen. Mit unseren klimatisierten Spezialfahrzeugen können wir Sie sitzend, liegend aber auch im Rollstuhl (ohne medizinische Betreuung) transportieren.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben auf dieser Seite, Kontakt auf.